Eine Frage die für Gartenbesitzer von Interessen sein kann ist die oben gestellte. Da es ja sein kann das die Gartenarchitekten die mit der Umplanung eines Gartens beauftragt wurden, vorgesehen haben, den Standort des Bambus zu verändern. Das kann die verschiedenste Gründe haben. Z.b. Sollte ein Garten nach Feng Shui umgestaltet werden so kann es sein, das da sog. Qi ( die Energie ) frei fließen zu lassen. Anderseits kann es natürlich auch sein, das im Zuge einer Energieberatung  / Energiepass Erstellung mit einigen Umbaumassnahmen am Haus zu rechnen ist und daher der Bestand des Bambus gefährdet wäre.
Nun aber zum Thema:

Um den Bambus zu verpflanzen, graben Sie diesen mit einem großem Ballen aus und schneiden Sie in ganz zurück. Sie sollten den Bambus dann während der Anwachszeit ausreichend bewässern, dann wächst er sicherlich wieder gut an.

Solche Umpflanzungen sind jeweils im Frühling oder Herbst durchzuführen.
Noch ein kleiner Tipp…. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Gartengestaltung und deren Absetzbarkeit

„Werden von einem Hauseigentümer Aufwendungen für eine Gartenneugestaltung bei einem Zweifamilienhaus geltend gemacht, ist darauf zu achten, welcher der Wohnungen der betroffene Gartenanteil zuzuordnen ist. Die Aufwendungen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nämlich nicht absetzbar, soweit der neu gestaltete Gartenteil der vom Steuerpflichtigen selbst genutzten Wohnung zuzurechnen ist“. 6 K 266/04 FG München

Das ist auch interessant für alle die eine Baufinanzierung aufnehmen um diese Maßnahme durchzuführen. Da dann diese Kosten differenzierter zu sehen sind und bei der steuerlichen Betrachtung gesondert gewertet werden müssten. Hierzu fragen Sie aber in Ihrem persönlichen Fall ihren Steuerberater. Der kann genauer auf ihre Situation eingehen.

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